IMSLP:Lizenzpolitik und Richtlinien


Das Ziel der IMSLP ist es, die gemeinfreie und frei lizenzierte Musik der Welt für jedermann zugänglich zu machen.

Wir freuen uns über Werke, die bereits gemeinfrei sind, sowie über Neuauflagen, Bearbeitungen und Kompositionen, die im Einklang mit unserer Lizenzpolitik (die auf dieser Seite erläutert wird) zur Nutzung freigegeben werden.

Diese Seite befasst sich hauptsächlich mit den Lizenzierungsregeln für Originalwerke (Ausgaben, Aufnahmen, Arrangements, Kompositionen), die von IMSLP-Benutzern erstellt wurden. Informationen zu gemeinfreien Dateien finden Sie unter Urheberrecht leicht gemacht und Gemeinfreiheit (Public Domain).

Contents

Warum Urheberrecht und Lizenzierung wichtig sind

Das Urheberrecht schützt schöpferische Werke standardmäßig in fast allen Ländern der Welt. Normalerweise sind alle Rechte dem Schöpfer eines Werkes zum Zeitpunkt seiner Entstehung vorbehalten. Ein Werk kann auf der IMSLP nur dann weitergegeben werden, wenn die ursprünglichen Urheberrechte abgelaufen sind oder wenn der Urheberrechtsinhaber seine Zustimmung erteilt. Das Urheberrecht ist ein komplexes Thema, und was eine urheberrechtsfähige Schöpfung ausmacht, ist nicht in jedem Land gleich; das Urheberrecht ist kompliziert, und Erklärungen zu verschiedenen Aspekten finden Sie auf anderen Seiten. Wir arbeiten weiterhin daran, unsere Erklärungen umfassender zu gestalten und sie an die neuesten Änderungen anzupassen. Einige Informationen finden Sie unter Urheberrecht leicht gemacht und Gemeinfreiheit (Public Domain)..

In jedem Fall können die Beiträge gemeinfreie Inhalte, urheberrechtlich geschützte Inhalte oder beides enthalten. Beispiele:

  • Eine alte Ausgabe von Mozart's Don Giovanni enthält ausschließlich gemeinfreien Inhalt.
  • Ein neues Arrangement von Auszügen aus Don Giovanni welches Sie erstellen, das unter einer akzeptierten Lizenzt hochgeladen wirde, enthält sowohl urheberrechtlich geschützte Inhalte (Ihr Arrangement) und gemeinfreie Inhalte (Mozart's Originalkomposition).
  • Eine neue und vorher nicht dagewesene Komposition ernthält ein vollständig urheberrechtlich geschütztes schöpferisches Werk.

Gemeinfreie Werke können von jedermann für jeden Zweck verwendet werden. Sie können frei aufgeführt und kopiert werden und als Grundlage für neue Werke (wie Ihr Arrangement) ohne Einschränkungen verwendet werden. Diese neuen Werke können unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden, aber sie sind "standardmäßig urheberrechtlich geschützt" - das heißt, das Urheberrecht beschränkt ihre Nutzung auf die vom Urheberrechtsinhaber ausdrücklich genehmigte Nutzung; wenn der Urheberrechtsinhaber das Werk unter einer "freien Lizenz" freigibt, gestattet dies jedem, das urheberrechtlich geschützte Werk "gemäß den Bedingungen der Lizenz" zu nutzen. Beachten Sie, dass Lizenzen nicht "infizierend" sind. Sie können nur urheberrechtlich geschütztes Originalmaterial schützen, das von der Person kontrolliert wird, die die Erlaubnis erteilt. Im Vereinigten Königreich beispielsweise ist eine neue "typografische Anordnung" für eine Dauer von 25 Jahren urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie also ein Partiturschreib-/Gravurprogramm öffnen und ein gemeinfreies Musikstück (z. B. eine Komposition von Mozart) hineinkopieren, erhalten Sie im Vereinigten Königreich ein 25-jähriges Urheberrecht auf Ihre "typografische Bearbeitung", und die Benutzer im Vereinigten Königreich benötigen Ihre Erlaubnis, um Ihre Partitur zu kopieren. Trotzdem: Ihr Urheberrecht würde sich jedoch "nicht" auf das in Ihrer Partitur enthaltene schöpferische Werk Mozarts erstrecken, und jeder, der eine Kopie Ihrer Partitur besitzt, könnte daraus eine Aufführung machen, ohne Ihre Erlaubnis zu benötigen (da es sich bei der Aufführung um "Mozarts" Werk handeln würde, nicht um Ihres). Welche Elemente einer Ausgabe tatsächlich schutzfähig sind, kann von Land zu Land unterschiedlich sein, aber der urheberrechtliche Status einer Ausgabe hat keinen Einfluss auf den gemeinfreien Status des zugrunde liegenden Werks selbst. Aus diesem Grund unterliegt eine Aufführung aus einer urheberrechtlich geschützten Ausgabe eines gemeinfreien Werks nicht dem Urheberrecht der Ausgabe, solange die Aufführung von dem gemeinfreien Werk stammt.

Lizenzierungsregelungen

Obwohl die IMSLP sowohl gemeinfreie als auch lizenzierte Inhalte enthält, bilden gemeinfreie Werke die Grundlage unserer Sammlung. Wir akzeptieren nach wie vor gemeinfreie Werke im Einklang mit den einschlägigen Urheberrechtsgesetzen, so wie wir es immer getan haben. Bei lizenzierten Werken orientieren wir uns jetzt an den Definitionen für freie Inhalte, die von anderen großen Repositories (wie Wikimedia Commons) verwendet werden, sowie an der Definition of Free Cultural Works. Nicht alle Inhalte auf IMSLP entsprechen dieser Definition, aber wir nehmen einige Änderungen vor, um sicherzustellen, dass die Werke auf IMSLP mehr mit diesen anderen Websites übereinstimmen. Dies wird es beispielsweise ermöglichen, mehr lizenzierte Inhalte von IMSLP in Wikipedia-Artikel einzubinden.

Beachten Sie, dass alle Lizenzen und Public-Domain-Widmungen als unwiderruflich gelten. Gemäß den Richtlinien der Website werden "einmal eingereichte Dateien nicht entfernt", sofern die ursprüngliche Einreichung im Einklang mit der Genehmigung der jeweiligen Urheberrechtsinhaber erfolgte. Die IMSLP respektiert den Wechsel von einer restriktiveren Lizenz (z. B. CC BY-SA) zu einer liberaleren (z. B. CC BY oder CC Zero), doch dürfen nach dem Hochladen keine Einschränkungen mehr hinzugefügt werden. Beachten Sie auch, dass jede Datei, die von einem IMSLP-Benutzer erstellt und als "Public Domain" hochgeladen wird, vom Benutzer als der Öffentlichkeit gewidmet betrachtet wird.

Was erlaubt ist

  • Jedes Werk, das in Kanada gemeinfrei ist kann über die (in Kanada befindlichen) Hauptserver der IMSLP hochgeladen werden. In der Regel handelt es sich um Werke von Personen, die 1971 oder früher gestorben sind.
    • Darüber hinaus kann jedes Werk, das in Kanada nicht gemeinfrei ist, aber in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist, mit einem speziellen Formular auf die separaten PML-US-Server hochgeladen werden. Diese Werke werden nicht auf dem IMSLP-Hauptserver gespeichert, aber die IMSLP-US-Einträge werden auf den IMSLP-Werkseiten indiziert. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Werke, die in 1928 oder früher veröffentlicht wurden.
    • Bei Werken, die in Kanada gemeinfrei sind, können Aufnahmen akzeptiert werden, solange sie in Kanada gemeinfrei sind (d. h. 1964 oder früher veröffentlicht wurden) oder unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden. Für Werke, die in den USA, aber nicht in Kanada gemeinfrei sind, können Aufnahmen nur akzeptiert werden, wenn sie 1923 oder früher veröffentlicht oder unter einer freien Lizenz freigegeben wurden.
    • Beachten Sie, dass das Einscannen oder Übertragen einer bestehenden Ausgabe oder Aufnahme kein neues Urheberrecht schafft (da das kanadische Recht kein neues Urheberrecht für mechanische/prozedurale/literarische Kopien zulässt). Obwohl diese Scans/Übertragungen manchmal als urheberrechtlich geschützt und/oder nur unter einer unfreien Lizenz verfügbar aufgeführt werden, sollten sie als gemeinfrei gekennzeichnet werden, "solange das eigentliche Werk, das gescannt/übertragen wurde, tatsächlich gemeinfrei ist".
  • Jedes Werk, das von dem/den Autor(en) unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurde, kann akzeptiert werden. Wir bevorzugen die empfohlenen Creative-Commons-Lizenzen (siehe unten), um die Konsistenz zu wahren, aber alle Lizenzen, die der Definition of Free Cultural Works entsprechen, können zugelassen werden (insbesondere für ältere Inhalte, die von anderen Seiten importiert wurden).
  • Das Einstellen von Originalkompositionen kann unter einer "Performance Restricted"-Lizenz erfolgen, jedoch nur, wenn der Komponist Mitglied einer Organisation für Aufführungsrechte (wie ASCAP oder BMI) ist und dies gegenüber einem Administrator nachweist. Eine Erläuterung des Zwecks der "Performance Restricted"-Lizenz wird weiter unten gegeben.
  • Einreichungen unter den veralteten, nicht-freien Creative-Commons-Lizenzen "Non-Commercial" werden schrittweise abgeschafft. Einreichungen unter den unfreien Creative-Commons-Lizenzen "Non-Commercial" "No-Derivatives" werden nur noch für Ausgaben von gemeinfreien Werken mit spezieller Genehmigung des Administrators unter besonderen Umständen erlaubt sein.

Was nicht erlaubt ist

  • Hochladen eines urheberrechtlich geschützten Werks einer anderen Person ohne Erlaubnis. Genehmigungen von lebenden Personen oder den Erben von Personen, deren Werke noch unter dem Urheberrecht stehen, können per E-Mail an dbmiller@imslp.org gesendet werden. In diesem Formular sollte angegeben werden, unter welcher Lizenz das Werk veröffentlicht wird.
  • Jede künstlich eingeschränkte "Probe", mit der eine "vollständige" Version beworben werden soll, die nur anderswo erhältlich ist. So ist es zum Beispiel NICHT erlaubt, nur einen Auszug eines größeren Werks einzustellen, um das vollständige Werk zum Verkauf anzubieten. "Demos", "Auszüge" usw. sind ebenfalls nicht erlaubt, da sie als "unvollständige" Dateien betrachtet werden.
    • Beachten Sie jedoch, dass Teile größerer Stücke erlaubt sind, wenn sie nicht einfach aus einer größeren, nur für den Handel bestimmten Datei entnommen wurden. So kann zum Beispiel eine Aufnahme oder ein Satz eines einzelnen Satzes eines größeren Werkes akzeptiert werden, solange sie nicht künstlich aus einer vollständigen Aufnahme/Ausgabe entnommen wurde, die anderswo zum Verkauf angeboten wird.
  • Hinzufügen von sichtbaren Wasserzeichen zu Dateien, auch wenn die Dateien unter einer offenen Lizenz stehen. Sie dürfen Ihre Dateien nicht als "Muster" kennzeichnen oder ihre Verwendbarkeit künstlich verhindern.
    • Hinweis: Wasserzeichen auf Scans von gemeinfreien Dateien "sollten" so weit wie möglich entfernt werden (oder auf einem leeren Abschnitt der Seite(n) platziert werden, ohne dass der Text/Bild/Musikinhalt vom Wasserzeichen verdeckt wird oder vom Wasserzeichen berührt wird). Bibliotheks-Scan-Informationsseiten sollten, wenn möglich, ebenfalls vom Hochladen von Scans ausgeschlossen werden, ebenso wie Urheberrechtsansprüche auf Scans oder Übertragungen an sich, auch wenn eine Rückverlinkung zur Originalquelle für gemeinfreie Dateien, wenn möglich, empfohlen wird.
  • Jedes Werk, das unter einer Lizenz steht, die die öffentliche Verbreitung, abgeleitete Werke oder Aufführungen verbietet (außer mit spezieller Admin-Genehmigung ODER, die als Teil des Programms für aufführungsbeschränkte Dateien genehmigt wurde).

Empfohlene Lizenzen für Originalwerke (mit Erläuterungen)

Empfohlene Lizenzen, vereinfacht

CC Zero
(Widmung als gemeinfrei)

CC0.png

Keine Beschränkungen
(der Gemeinfreitheit gewidmet)

CC BY
(Namensnennung)

CC BY.png

Muss eine Namensnennung enthalten

CC BY-SA
(Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen)

CC BY-SA.png

Muss die Namensnennung enthalten
und
muss unter gleichen Bedingungen erfolgen

(kann immer ohne Einschränkungen geteilt und genutzt werden)

Creative Commons Zero (Gemeinfreiheitsvermerk) [vollständiger Text (englisch)]

CC0.png

Mit dieser Option wird Ihr Werk für die Gemeinfreiheit freigegeben. Die Benutzer können es für jeden Zweck verwenden, genau wie jedes gemeinfreie Werk.

Creative Commons Namensnennung (CC BY) [vollständiger Text (englisch)]

CC BY.png

Diese Option erlaubt es Nutzern, Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk zu teilen und aufzuführen und davon abgeleitete Werke zu erstellen (z. B. Aufnahmen einer neuen Komposition oder eines Arrangements).,

solange

  • Sie korrekt für Ihre ursprüngliche Arbeit genannt werden (mit einem Hinweis darauf, ob neben Ihrer Arbeit noch andere Elemente enthalten sind), und es wird ein Link zur Lizenz angegeben.

Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-SA) [vollständiger Text (englisch)]

CC BY-SA.png

Diese Option erlaubt es Nutzern, Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk zu teilen und aufzuführen und davon abgeleitete Werke zu erstellen (z. B. Aufnahmen einer neuen Komposition oder eines Arrangements).,

solange

  • Sie korrekt für Ihre ursprüngliche Arbeit genannt werden (mit einem Hinweis darauf, ob neben Ihrer Arbeit noch andere Elemente enthalten sind), und es wird ein Link zur Lizenz angegeben.

UND

  • Das Werk (und alle davon abgeleiteten Werke) bleibt unter der CC BY-SA-Lizenz frei zugänglich.

Dies ist eine "Copyleft"-Lizenz: Sie verlangt, dass Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk nur als Grundlage für andere frei zugängliche Inhalte verwendet werden darf. Während für eine physische Kopie des Werks oder eines abgeleiteten Werks eine Gebühr erhoben werden kann (obwohl dies in der Praxis unüblich ist), dürfen die Kopien nicht eingeschränkt werden und müssen als "ausdrücklich gemeinsam nutzbar, einschließlich kostenlos, unter CC BY-SA" gekennzeichnet sein.

Leistungsbeschränkte Lizenzen

Als "besondere Ausnahme" kann die IMSLP auch Werke unter den "Performance-Restricted"-Lizenzen bereitstellen. Diese Lizenzen erlauben die Weiterverbreitung der Noten, verbieten aber die öffentliche Aufführung ohne Genehmigung. Diese Lizenzen können nur für Originalkompositionen verwendet werden. Außerdem können sie nur von Komponisten verwendet werden, die nachweislich Mitglied einer Organisation für Aufführungsrechte (PRO) sind - wie ASCAP oder BMI in den USA, SOCAN in Kanada und so weiter.

PR-lizenzierte Dateien sind "nicht" frei für jeden Zweck und sollten getrennt von der Hauptsammlung und den Zielen der IMSLP betrachtet werden. Da viele Gruppen (Schulen, Orchester usw.) über Pauschallizenzen für die Nutzung von Werken verfügen, deren Aufführungsrechte von PROs verwaltet werden, soll dieser Dienst es Komponisten, die diesen PROs angehören, erleichtern, die Noten direkt für diese Endnutzer digital verfügbar zu machen. Komponisten, die dies wünschen, MÜSSEN einen Nachweis über die Mitgliedschaft in einer PRO per E-Mail an dbmiller@imslp.org senden, damit diese Einreichungen akzeptiert werden können.

Änderungen und Klarstellungen

Die wichtigsten Regeländerungen sind folgende:

  • Creative Commons "No Derivatives"-Lizenzen sind für Neueinreichungen nicht mehr zulässig.
  • Creative Commons "Non-Commercial"-Lizenzen sind veraltet und von ihrer Verwendung wird dringend abgeraten. Stattdessen wird die Creative-Commons-Share-Alike-Lizenz empfohlen; eine Erklärung, warum, finden Sie weiter unten.
  • Die Nutzung einer "Performance Restricted"-Lizenz ist "nur" mit dem Nachweis der Mitgliedschaft in einer berechtigten Organisation für Aufführungsrechte zulässig.

Beachten Sie, dass diese Richtlinien nicht für Beiträge gelten, die vor der Ankündigung dieser Änderungen eingereicht wurden.

Warum die "No Derivatives"-Lizenzen nicht erlaubt sind

Wenn ein Werk unter einer "No Derivatives"-Lizenz veröffentlicht wird, kann niemand außer dem Urheberrechtsinhaber es ohne Erlaubnis verändern oder zur Erstellung eines abgeleiteten Werks (z. B. einer Aufnahme) verwenden. Infolgedessen sind diese Dateien für die meisten Zwecke unbrauchbar. Benutzer können keine Aufnahmen von neuen Werken erstellen, die unter diesen Bedingungen lizenziert sind, und diese bei der IMSLP einreichen (obwohl dies passiert ist - diese Verwirrung der Benutzer ist ein Grund, warum wir diese Lizenz nicht zulassen). Das Ziel der IMSLP ist es, eine Bibliothek mit freien Inhalten zu sein, aber es braucht Zeit und Ressourcen, um neue Beiträge zu akzeptieren. Wir möchten, dass die Dateien für die Benutzer kostenlos sind und sie sie auch tatsächlich "benutzen" können. Außerdem möchten wir nicht, dass die Benutzer auf einer Website, deren Hauptziel die Verbreitung von gemeinfreien Werken ist, verwirrt werden. Daher werden Dateien, die unter einer CC-ND-Lizenz veröffentlicht wurden, nicht mehr zugelassen.

Als besondere und seltene Ausnahme können die Administratoren in einigen Fällen bestimmte Ausgaben von gemeinfreien Werken akzeptieren, die unter einer "No Derivatives"-Lizenz auf einer anderen Site veröffentlicht wurden. Dies darf jedoch nicht von IMSLP-Benutzern verwendet werden, um diese Beschränkung zu umgehen, und kann nur nach dem Ermessen der Administratoren angewandt werden.

Darüber hinaus können Scans von gemeinfreien Ausgaben und Übertragungen von gemeinfreien Aufnahmen, die allein durch die Übertragung in digitale Form keinen neuen Urheberrechten unterliegen, akzeptiert werden, auch wenn ihre Quelle angibt, dass sie CC-ND sind; diese sollten jedoch als "gemeinfrei" eingereicht werden, da die Lizenz für den eigentlichen Inhalt von vornherein ungültig ist.

Warum die "Non-Commercial"-Lizenzen veraltet sind

Die Wikimedia Stiftung akzeptiert keine CC-NC-Dateien in ihren Projekten, und die Definition of Free Cultural Works betrachtet Werke, die unter den CC-NC-Lizenzen veröffentlicht werden, als unfrei. Es gibt erhebliche Probleme mit der Mehrdeutigkeit der CC-NC-Lizenzen, wie von Creative Commons anerkannt.

Einreichern, die ihre Arbeit kostenlos zur Verfügung stellen wollen, empfehlen wir stattdessen die Creative Commons Attribution-Share Alike Lizenz. Diese Lizenz ist weniger zweideutig und wird auf Websites mit freiem Inhalt fast durchgängig akzeptiert. Der grundlegende Unterschied zwischen den Lizenzen ist folgender: Die CC-BY-SA-Lizenz erlaubt es anderen, eine Kopie Ihres Werks zu verkaufen, allerdings muss jede Kopie als frei gemeinsam nutzbar unter der CC-BY-SA-Lizenz gekennzeichnet sein. Mit anderen Worten, das Werk bleibt immer als gemeinsam nutzbar gekennzeichnet, und jeder, der es verkauft, kann andere nicht daran hindern, kostenlose Kopien anzufertigen. In der Praxis werden CC-BY-SA-Werke in der Regel nicht zu Gewinnerzielungszwecken verkauft, da dies in der Regel bedeutet, dass der Verkäufer das Urheberrecht nutzt, um die Exklusivität des Dokuments aufrechtzuerhalten. Der Verkauf physischer Kopien eines Werks für den Einsatz in Schulen (insbesondere in Gebieten mit schlechtem Internetzugang) könnte jedoch unter den NC-Lizenzen verboten sein, ist aber unter CC-BY-SA ausdrücklich erlaubt. Die CC-BY-SA-Lizenz verlangt, dass das urheberrechtlich geschützte Werk "frei kopiert werden kann, auch kostenlos", selbst wenn eine Kopie verkauft wird.

Darüber hinaus ist die IMSLP weiterhin bestrebt, Kopien aller Creative-Commons-lizenzierten Dateien für jedermann kostenlos zur Verfügung zu stellen. Selbst wenn eine Kopie verkauft wird (mit dem Hinweis, dass sie weiter frei kopiert werden kann), sollten die Nutzer immer die Möglichkeit haben, eine Kopie kostenlos von IMSLP herunterzuladen.

Dementsprechend gelten die CC-NC-Lizenzen auf IMSLP jetzt als veraltet und werden nur noch als spezieller Punkt in der Lizenzauswahl angezeigt. CC-NC-Dateien können aus externen Quellen importiert werden, aber es wird dringend davon abgeraten, sie für neue Beiträge von IMSLP-Nutzern zu verwenden.

Verschiedene Punkte

Um einige Feinheiten der Urheberrechtspolitik auf IMSLP zu regeln, nehmen wir auch einige kleinere Änderungen vor, die sich auf von Benutzern erstellte Inhalte beziehen.

  • Alle Nutzer "dürfen" (müssen aber nicht) ihre eigenen Werke der Gemeinfreiheit widmen. Wir bevorzugen die Creative-Commons-Zero-Gemeinfrei-Widmung gegenüber anderen Formen der Gemeinfrei-Widmung, da sie eindeutiger formuliert ist. Die Nutzer können seit Jahren CC-Zero wählen, aber aufgrund einiger Unklarheiten verstehen nicht alle Nutzer, dass dies nur eine andere Form der Gemeinfreiheits-Widmung ist, und so wählen viele "Public Domain (dedicated)" (was hauptsächlich für gemeinfreitheits-gewidmete Inhalte von anderen Seiten gedacht ist, die nicht CC-Zero verwenden) oder "gemeinfrei" (was für Werke gedacht ist, deren Urheberrechte abgelaufen sind). Wenn Sie nun Ihr eigenes Werk unter den Optionen "Gemeinfrei" oder "Gemeinfrei (gewidmet)" einreichen, wird es als gewidmet betrachtet und verwendet die Creative Commons Zero Gemeinfrei Widmung.
  • In einigen Ländern kann die Erstveröffentlichung einer Erstausgabe eines gemeinfreien Werkes dem Verleger der Erstausgabe besondere Rechte verleihen. Dies gilt nicht für die Vereinigten Staaten oder Kanada. Da wir gemeinfreie Werke gemeinsam nutzen wollen, erklären Sie sich mit dem Hochladen damit einverstanden, dass die Lizenz, die für jede Einreichung eines Werks gilt, das aufgrund seines normalen Ablaufs (z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors in der EU) gemeinfrei geworden ist, nur für die "Ausgabe" gilt und dass alle potenziellen "editio princeps"-Ausschließlichkeitsrechte "für das Originalwerk selbst" unter CC-Zero aufgehoben werden. In dem seltenen Fall, dass ein historisches Werk zuerst von einem IMSLP-Nutzer veröffentlicht wird (gemäß den EU-Grundsätzen der "editio princeps"), bedeutet dies, dass das zugrunde liegende gemeinfreie Werk in der EU als gemeinfrei bestätigt würde, selbst wenn die Ausgabe selbst als CC-BY veröffentlicht werden könnte.